BH als Airbag gegen Gewalt

Büstenhalter für Rumänien

BH

Frauenrechte sind Menschenrechte, Teil II

Was wird von der internationalen Gemeinschaft gegen frauenspezifische Gewalt oder, allgemein ausgedrückt, gegen Menschenrechtsverletzungen aufgrund des Geschlechts?

Auf internationaler Ebene existiert eine Vielzahl an Konventionen, die die Staaten zum Handeln verpflichten, indem sie beispielsweise Diskriminierung einstellen oder Gewalt gegen Frauen bekämpfen müssen. Die bedeutendste Konvention auf europäischer Ebene ist eindeutig die Europäische Erklärung der Menschenrechte, kurz EMRK. Verletzungen dagegen können durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, kurz EGMR, geahndet werden und der verletzende Staat wird entsprechend bestraft. Die Menschenrechte haben die Aufgabe, die Individuen vor staatlichen Eingriffen zu schützen. Eine Privatperson, die die Menschenrechte einer anderen Privatperson verletzt, fällt nicht unter die EMRK. Derartige Vorfälle werden durch das nationale Recht verfolgt.

united-nations-303926_1280Eine der wichtigsten internationalen Konventionen in Bezug auf die Gleichberechtigung stellt das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ (englisch CEDAW) aus dem Jahr 1979 dar, das von den Vertragsstaaten umfassende gesetzliche Gleichberechtigung forderte und in vielen Teilen auch erreicht hat. In der Schweiz ist dieses Überkeinkommen allerdings erst 1997 in Kraft getreten. Eine der neusten Konventionen ist die „Istanbul-Konvention“, die durch den Europarat, also dem Organ der Europäischen Erklärung der Menschenrechte (EMRK), im Jahr 2011 ausgearbeitet wurde. Diese Konvention hat zum Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Auch Rumänien und die Schweiz haben diese Konvention ratifiziert. Der EGMR hat in seinem Urteil vom Mai 2017 eindeutig festgehalten, dass Rumänien seinen Pflichten aus der Istanbuler Konvention und aus weiteren Konventionen nicht nachgekommen ist.

Die internationale Gemeinschaft ist im Sinne von existierenden Konventionen bestrebt, Frauenrechte durchzusetzen und geschlechtsspezifischer Gewalt ein Ende zu setzen. Der Fall Rumänien zeigt, dass die Umsetzung nicht an den Mitteln, sondern an der Umsetzung durch die Staaten liegt. Man muss sich allerdings fragen, ob die Staatengemeinschaft mehr tun könnte, um Frauen in denjenigen Ländern zu schützen, in welchen geschlechtsspezifische Gewalt durch den Staat zu wenig geahndet wird und wo dieses Thema noch zu wenig an die Öffentlichkeit geraten ist. Denn Handlungsbedarf besteht solange, bis keine Frau mehr Opfer von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt wird.

 

Zusätzliche Quellen:

– UNO-Frauenrechtskonvention: https://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/uno-abkommen/frauen/

– Erfolge der UNO-Frauenrechtskonvention: https://now.org/resource/global-success-cedaw-womens-rights-treaty/

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